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Sport 2000 Putz

Ingo Ortner @ the Lounge

Badevergnügen auf Kosten der Allgemeinheit

Kärntens Bürgermeister sollen private Poolbefüllung verbieten können. Gesetzliche Lenkungsmaßnahmen sind in Begutachtung. Wegen der sinkenden Grundwasserspiegel steht in Hitzeperioden nicht einmal mehr ausreichend Löschwasser zur Verfügung.

Zuletzt lies Corona die Zahl der privaten Pools sprunghaft steigen. Mit Klimawandel und sinkendem Grundwasserspiegel lässt sich das private Badevergnügen auf Kosten der Allgemeinheit nicht mehr vereinbaren. Ein neues Kärntner Gemeindewasserverordnungsgesetz wurde daher in Begutachtung geschickt. Bürgermeister werden künftig nicht nur zum Wassersparen aufrufen dürfen, sondern können bei saisonal bedingten und regelmäßig wiederkehrenden Verbrauchsverhalten das Befüllen von Pools und Schwimmteichen, Garten- und Rasenbewässerungen sowie das Autowaschen beschränken oder verbieten.

Wer denkt, dass die Niederschläge der letzten Tage ausreichend waren, um in Kärnten die Wasserspeicher zu füllen, irrt. "Die meteorologische Dürre wurde beendet, aber die hydrologische Dürre dauert stets länger an", sagt Nikolas Zimmermann, Meteorologe beim Wetterdienst Ubimet.


Eine Poolfüllung versorgt 190 Menschen

25 Kubikmeter Wasser benötige eine durchschnittliche Poolbefüllung - und das entspreche dem Tageswasserverbrauch von 190 Menschen, rechnet Norbert Sereinig, Vorstand der Abteilung Wasserwirtschaft der Landesregierung, vor. Bürgermeister hätten bereits in der Vergangenheit Wünsche zu Lenkungsmaßnahmen bzw. Reglementierungen der Poolbefüllung ausgesprochen. "Besonders die Phase der ersten Poolbefüllungen in den Monaten Mai und Juni, aber auch die aus hygienischen Gründen notwendige Wassererneuerung der in Betrieb stehenden Pools und Schwimmteiche stellen für die Wasserversorgung eine beachtliche Herausforderung dar, die bislang im Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz nicht reglementiert ist", steht in den Erläuterungen des neuen Gesetzes, an dem seit Herbst 2022 gefeilt wird.


Trinkwasser hat Vorrang

"Lenkungsmaßnahmen bis hin zum temporären Untersagen von Befüllungen sind notwendig, da grundsätzlich darauf zu achten ist, dass die Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge Vorrang vor den Poolbefüllungen hat", heißt es aus dem Büro des für Wasserwirtschaft zuständigen Landesrats Daniel Fellner (SPÖ). Eine überdurchschnittliche und nicht kontrollierte Anzahl von Poolbefüllungen führe außerdem schnell zu Konfliktpotenzial mit den Feuerwehren, weil zur Deckung des Grundschutzes nicht mehr ausreichend Löschwasser bereitstehen würde, unterstreicht Sereinig. Theoretisch könnten die Behörden auch Pool-Neubauten verbieten. Man müsse allerdings bedenken, dass viele Pools wie aufblasbare Becken gar nicht unter die baurechtlichen Bestimmungen fallen würden. Daher setzt das Land auf das Befüllungsverbot.


Begutachtung bis Montag

Die Novelle des Gemeindewasserversorgungsgesetzes befand sich bis 15. Mai im Begutachtungsverfahren. Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ), Obmann des Städtebundes, hat die Gemeinden per Mail aufgerufen, Stellungnahmen abzugeben. "Nicht alle Gemeinden sind in der glücklichen Lage, auch in Hitzeperioden genügend Trinkwasser zu haben. Die Grundregel Trinkwasser vor Poolwasser scheint mir sehr vernünftig. Freilich sollten solche Einschränkungen nur für Extremzeiten gelten", so Albl. Das Gesetz selbst könnte noch im Sommer beschlossen werden.

Quelle: Kleine Zeitung, 22.05.2023




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Bergsteigerdorf Mauthen, 2024-10-09
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